Aktuelles

Um auf Ihre individuellen Fragen besser eingehen zu können, sind die Informationen nach Interessentengruppen sortiert.
Ich bin...
Schüler
Studienanfänger
Wiederholungs-
Antragsteller
Vater/Mutter
Opa/Oma/Pate
BAföG-Empfänger, die ihr Studium zum Sommersemester aufgenommen haben, müssen jetzt den Wiederholungsantrag stellen, denn das BAföG wird in der Regel für ein Jahr gewährt. Wer nicht genau Bescheid weis, sollte den letzten BAföG-Bescheid zu Rate ziehen. Maßgebend ist das Elterneinkommen aus 2009. Eine vollständige Kopie des Steuerbescheides aus 2009 oder gleichwertige Bescheide über Renten, Arbeitslosengeld usw. reicht aus.
Öffnungszeiten
Sprechzeiten:
Dienstag und Donnerstag von: 10 bis 13 Uhr
und zusätzlich Mittwoch von: 13:30 bis 16 Uhr
und nach persönlicher Vereinbarung
Um einen reibungslosen Ablauf der Sprechstunden gewährleisten zu
können, bitten wir Sie, Ihre telefonischen Anfragen außerhalb dieser
Zeiten zu legen.
Vermögen wird überprüft...
Auch in Nordrhein-Westfalen ist ein Datenabgleich über
Zinseinkünfte BAföG-berechtigter Studenten mit dem
Bundesvermögensamt erfolgt. Das Ergebnis wird mit den Angaben über
Vermögensbezüge im Formblatt 1 geprüft. Bei Abweichungen werden nun
die betroffenen Studenten angeschrieben und gebeten, hierzu Stellung
zu nehmen und Unterlagen beizufügen.
Vor der Stellung eines Antrages auf Ausbildungsförderung sollten
unsere Beiträge zum Vermögen zur Kenntnis genommen werden. Im
Zweifelsfall beraten wir in der Sprechstunde.
Ihr BAföG-Team
Studentenwerk Aachen