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Rubrik
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Ich bin Ausländer

BAföG

Um auf Ihre individuellen Fragen besser eingehen zu können, sind die Informationen nach Interessentengruppen sortiert.

Ich bin...

Schüler
Studienanfänger
Wiederholungs-
Antragsteller

Vater/Mutter
Opa/Oma/Pate

Folgende ausländische Personen erfüllen die persönlichen Voraussetzungen ohne aufwendige Überprüfung:

  • Ausländer mit Daueraufenthaltsrecht (unbefristete Aufenthaltserlaubnis und Niederlassungserlaubnis),
  • Ausländer aus EU-Staaten, wenn sie ein Daueraufenthaltsrecht für Deutschland haben,
  • Ausländer, die eine Aufenthaltserlaubnis nach §§ 22, 23 Abs. 1,2, § 25 Abs. 1 u. 2, §§ 28, 37, 38 Abs 1 Nr. 2, § 104a, § 30, § 32 bis 34 des Aufenthaltsgesetzes besitzen,
  • übrige Ausländer, wenn deren Eltern vor Aufnahme des Studiums schon lange in Deutschland erwerbstätig sind.

Ausländische Studierende, die sich hier nicht einordnen können, müssen sich beim BAföG-Amt beraten lassen.

Für Studierende aus den neuen EG-Mitgliedstaaten gelten Übergangsvorschriften. Auch hier ist eine Beratung zwingend erforderlich.