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Ich bin Ausländer

Um auf Ihre individuellen Fragen besser eingehen zu können, sind die Informationen nach Interessentengruppen sortiert.
Ich bin...
Schüler
Studienanfänger
Wiederholungs-
Antragsteller
Vater/Mutter
Opa/Oma/Pate
Folgende ausländische Personen erfüllen die persönlichen Voraussetzungen ohne aufwendige Überprüfung:
- Ausländer mit Daueraufenthaltsrecht (unbefristete Aufenthaltserlaubnis und Niederlassungserlaubnis),
- Ausländer aus EU-Staaten, wenn sie ein Daueraufenthaltsrecht für Deutschland haben,
- Ausländer, die eine Aufenthaltserlaubnis nach §§ 22, 23 Abs. 1,2, § 25 Abs. 1 u. 2, §§ 28, 37, 38 Abs 1 Nr. 2, § 104a, § 30, § 32 bis 34 des Aufenthaltsgesetzes besitzen,
- übrige Ausländer, wenn deren Eltern vor Aufnahme des Studiums schon lange in Deutschland erwerbstätig sind.
Ausländische Studierende, die sich hier nicht einordnen können, müssen sich beim BAföG-Amt beraten lassen.
Für Studierende aus den neuen EG-Mitgliedstaaten gelten Übergangsvorschriften. Auch hier ist eine Beratung zwingend erforderlich.