Ich bin bereits 30 Jahre alt

Um auf Ihre individuellen Fragen besser eingehen zu können, sind die Informationen nach Interessentengruppen sortiert.
Ich bin...
Schüler
Studienanfänger
Wiederholungs-
Antragsteller
Vater/Mutter
Opa/Oma/Pate
Wer vor Aufnahme seines Studiums das 30. Lebensjahr vollendet hat, erhält kein BAföG. Es gibt aber Ausnahmen, die hier nur überschlägig erklärt werden können.
- Hochschulzugangsberechtigung über den Zweiten Bildungsweg
- Erziehung von Kindern bis zu 10 Jahren
- einschneidende Veränderungen in den Lebensverhältnissen
Soweit derartige Sachverhalte vorliegen, muss ein Studium zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufgenommen werden. Die Zuweisung eines Studienplatzes außerhalb des Wohnortes ist kein Hinderungsgrund, die Ausbildung unverzüglich aufzunehmen.
Die einschränkende Vorschrift gilt nicht, wenn die Hochschulzugangsberechtigung aufgrund einer besonderen beruflichen Qualifikation erfolgt.
Zum Gesamtthema "Überschreitung des Förderungshöchstalters" gibt es erheblichen Beratungsbedarf, der sofort in Anspruch genommen werden sollte. Siehe auch: Die Vorabentscheidung.