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Rubrik
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Abbruch des Studiums

BAföG

Um auf Ihre individuellen Fragen besser eingehen zu können, sind die Informationen nach Interessentengruppen sortiert.

Ich bin...

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Wird das Studium abgebrochen, besteht natürlich kein Anspruch mehr auf Ausbildungsförderung. Als Abbruch wird die endgültige Aufgabe des Studiums verstanden. Der Abbruch kann im Verlauf eines Semesters erfolgen. Als Zeitpunkt des Abbruches ist nicht zwingend das verwaltungsmäßige Ende des Semesters anzusehen.