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Abbruch des Studiums

Um auf Ihre individuellen Fragen besser eingehen zu können, sind die Informationen nach Interessentengruppen sortiert.
Ich bin...
Schüler
Studienanfänger
Wiederholungs-
Antragsteller
Vater/Mutter
Opa/Oma/Pate
Wird das Studium abgebrochen, besteht natürlich kein Anspruch mehr auf Ausbildungsförderung. Als Abbruch wird die endgültige Aufgabe des Studiums verstanden. Der Abbruch kann im Verlauf eines Semesters erfolgen. Als Zeitpunkt des Abbruches ist nicht zwingend das verwaltungsmäßige Ende des Semesters anzusehen.