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Teilerlass des Staatsdarlehens

Um auf Ihre individuellen Fragen besser eingehen zu können, sind die Informationen nach Interessentengruppen sortiert.
Ich bin...
Schüler
Studienanfänger
Wiederholungs-
Antragsteller
Vater/Mutter
Opa/Oma/Pate
Ehemalige BAföG-Bezieher können unter folgenden Voraussetzungen auf Antrag ihre Darlehensschuld mindern:
- bei vorzeitiger Rückzahlung bis zu 50,5 % des Gesamtbetrages
- bei vorzeitigem Studienabschluss bis zu 2.560 Euro
- bei überdurchschnittlichem Examen bis zu 25 % des nach dem 31. Dezember 1983 geleisteten Darlehens
- individuelle Minderung aus sozialen Gründen oder bei Opfern politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR
Der Antrag auf Darlehensminderung ist innerhalb eines Monats nach Zugang des Darlehenserfassungsbescheides an das Bundesverwaltungsamt Köln, 50728 Köln zu stellen. Verspätete Anträge werden nicht mehr berücksichtigt.