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Studenten mit Studienabschluss oder -abbruch

BAföG

Um auf Ihre individuellen Fragen besser eingehen zu können, sind die Informationen nach Interessentengruppen sortiert.

Ich bin...

Schüler
Studienanfänger
Wiederholungs-
Antragsteller

Vater/Mutter
Opa/Oma/Pate

Wird das Studium beendet oder abgebrochen, besteht gegenüber dem Amt eine Auskunftspflicht. Wer dieser Auskunftspflicht nicht nachkommt, verhält sich ordnungswidrig; das wiederum kann zu Unannehmlichkeiten führen.

- Beendigung des Studiums
- Abbruch des Studiums
- Auskunftspflicht gegenüber dem Bundesverwaltungsamt Köln
- Rückzahlung des Staatsdarlehens BAföG
- Teilerlass des Staatsdarlehens
- Rückzahlung des verzinslichen Bankdarlehens
- Die BAföG-Broschüre