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Re: 2 Fachrichtungswechsel
24.03.2010 16:48:26 |
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Die Antwort ist für ein BAFÖGAmt nicht nachvollziehbar und widerspricht der ständigen Praxis und der h.M. Wurde nämlich die Kette des wichtigen Grundes einmal unterbrochen (vorliegend ist für den 1. FRW ein wichtiger Grund nicht gegeben), ist der Anspruch auf Ausbildungsförderung erloschen, auch wenn für einen 2. FRW ein wichtiger Grund vorliegen sollte. Die Rechtsprechung hat dies bestätigt; nachzulesen in Rothe/Blanke.
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Antwort(en):
Re: 2 Fachrichtungswechsel (BAföG-Team 02.04.2010 12:31:28)
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