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Re: elternunabhängig??
BAföG-Team
16.06.2010 21:38:29 |
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Die Voraussetzungen für die elternunabhängige Förderung sind nicht erfüllt. Du musst bei der ersten Antragstellung das Einkommen deiner Eltern nachweisen (Formblatt 3). Wenn sich bei der Anrechnung des Einkommens der Eltern ein angerechneter Betrag ergibt und die Eltern nicht bereit sind, den Betrag als Unterhalt zu zahlen, kannst du Vorausleistungen gem. § 36 Abs. 1 BAföG beantragen. Deine Eltern sind bei deinem Bildungsgang unterhaltsrechlich nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet, unahängig von deiner gewählten Studienfachrichtung. Das Amt kann den Unterhaltsanspruch nicht realisieren. Auf diesem Wege erhältst du schliesslich doch elternunabhängige Förderung.
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Antwort(en):
Re: elternunabhängig?? ( Nathalie 17.06.2010 08:48:59)
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