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Re: Werbungskosten
BAföG-Team
15.02.2012 13:18:20 |
Das sind zwar Fragen des Steuerrechts; gleichwohl unser Tipp hierzu: Werbungskosten über die AN-Pauschale hinaus sind dem Amt formlos zu erklären. Soweit für die Durchführung des Praktikums erhöhte WK anfallen, kannst du sie geltend machen. Das trifft insbesondere zu, wenn du während des Praktikums eine 2. Wohnung anmieten musst. Dann können die WK wegen doppelter Haushaltsführung, wie z. B. Miete Fahrtkosten 1 x hin und zurück, Familienheimfahrten, Mehraufwendungen für Verpflegung, geltend gemacht werden. Das Amt entscheidet in eigener Zuständigkeit über die anzuerkennenden WK im Bewilligungszeitraum.
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Antwort(en):
Re: Werbungskosten ( Sandi 18.02.2012 13:56:16)
Re: Werbungskosten ( Sandi 18.02.2012 13:56:27)
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