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Re: FRW zum Ende des 4.Semesters
Maik Abendroth
20.03.2012 17:09:18 |
Sie sagen, dass evtl. Rückforderungsansprüche bestehen was den Zeitraum in den Semesterferien angeht. Wenn ich nachweise, dass ich in diesem Zeitraum Prüfungen geschrieben habe, ist dies dann auch der Fall.
Beispielsweise:
Wenn ich am 27.3.12 meine letzte Prüfung schreibe und am selben Tag den FRW mache, besteht dann ein Rückforderungsanspruch für diesen Monat?
MFG
Maik Abendroth
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Antwort(en):
Re: FRW zum Ende des 4.Semesters (BAföG-Team 21.03.2012 12:16:22)
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