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Ich bin...
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Re: Leistungsnachweis
BAföG-Team
13.04.2012 11:57:35 |
Du teilst folgendes mit: 1. Es sind andere krankheitsbedingte Verzögerungen im Verlaufe des 5. FS eingetreten, die mit Attest und Hochschularzt belegt sind. 2. Diese erneute Erkrankung führt zu einer unverschuldeten Verzögerung des Studiums um ein weiteres Semester. 3. Es besteht keine gesetzliche Auskunftspflicht Hinsichtlich der Art der Erkrankung; maßgebend ist das Attest des behandelnden Arztes und die Anerkennung durch den Hochschularzt. 4. Es gibt keine Verpflichtung, eine Bestätigung der Hochschule über meinen Hochschulabschluss vorzulegen. Dies kann die Hochschule auch nicht. Der Abschluß ergibt sich aus der Studien- und Prüfungsordnung. 5. Gleiches gilt, eine Bestätigung der Hochschule vorzulegen, wann ich zur Abschlussprüfung zugelassen werden kann. Für die Entscheidung über deinen Antrag hast du alle relevanten Unterlagen bereits abgegeben. Bitte deshalb, über den Antrag zu entscheiden. Sollte er abgelehnt werden, melde dich wegen der Termine sofort.
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Antwort(en):
hNfsYABNQjoziAdprMt (Anna 30.04.2012 16:36:20)
CoHabpjNJCnkeIg (uwlmxjfyln 01.05.2012 03:09:25)
qluEuTWxkjHAKqMKjE (insdpwbyyjt 01.05.2012 22:11:23)
ZlCGsDhLRAYsQCMMcuk (ypxrbgjyr 02.05.2012 21:04:10)
DIiCdQGokhLtPbP (qmuihqdyj 03.05.2012 19:53:14)
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