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Re: Vollwaise, Erbe und Hausverkauf
BAföG-Team
15.04.2012 15:58:54

Da der Erbfall vor der Antragstellung vollzogen worden ist, zählt der Vermögensstand im Januar 2012. Dein Hausanteil wird nicht geschützt sein, weil die Anteilsgemeinschaft das EFH einvernehmlich veräußert.