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Re: Leistungsnachweis, Schwangerschaft und Kindese
BAföG-Team
16.06.2012 15:54:44 |
Wenn du ab dem 5. FS beurlaubt bist, wird das BAföG eingestellt. Es lebt aber wieder auf, wenn du dein Studium fortsetzt. Dann wird das förderungsrechtlich dein 5. FS. Du wirst den Eignungsumfang nicht erreichen, kannst aber völlig unproblematisch die spätere Vorlage des Eignungsnachweises wegen Schwangerschaft und Erziehung der kleinen Kinder für mindestens 2 Semester beantragen. Viel Glück für deine Familie!
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