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Am 01.07.2009 13:24:48, schrieb BAföG-Team: Wenn du das geülante Maschinenbaustudium zum WS 2010 aufnimmst und bis dahin erwerbstätig warst, sind die Voraussetzungen für die Gewährung der elternunabhängigen Förderung weahrscheinlich erfüllt. Sollte das nicht der Fall sein, hast du über den "Umweg" der Vorausleistungen gleichwohl im rgebnis sicheren Anspruch auf BAföG ohne Anrechnung des Einkommens deiner Eltern, weil ein Ausbildungsunterhaltsanspruch gegen deine Eltern dann auf keinen Fall medhr besteht. Du kannst also beruhigt deinen Studienwunsch ab 10/2010 realisieren.
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