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Am 20.07.2009 15:23:09, schrieb Jennifer: Hallo! Ich habe mich über elternunabhängiges Bafög informiert. Meine Eltern müssen mir das Studium nur im Falle eines "sachlichen und zeitlichen Zusammenhanges" bezahlen. Sachlich ist kein Zusammenhang gegeben, zeitlich schon (nur Überbrückung bis Studienbeginn). Welcher Punkt gibt den Ausschlag?Müssen beide zutreffen? Oder ist vielleicht der zeitliche wichtiger um den Unterhaltsanspruch zu begründen?
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