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Am 11.08.2010 17:38:51, schrieb BAföG-Team:
Zuerst musst du über den BAföG-Berechtigten der Fernuni herausbekommen, welchen Eignungsumfang du mit Beginn des 5. FS vorlegen musst. Erhälst du das F 5 nicht positiv ausgestellt, kannst du unter Hinweis auf Schwangerschaft und Erziehung deines Kindes unter 5 J. die spätere Vorlage des Eignungsnachweises beantragen.

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