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Am 20.09.2010 16:28:11, schrieb Amigo: Oh je, das sieht aber ganz wie eine Schutzbehauptung aus. Solange das Auto nicht umgeschrieben ist und noch auf deine Oma läuft, gilt sie als Eigentümer. Wie teuer war denn die Karre. Kannst du die Überweisung belegen.
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