Direkt zum Seiteninhalt springen


Rubrik
› Alles über BAföG › BAföG-Forum

Mitteilung schreiben

BAföG

Um auf Ihre individuellen Fragen besser eingehen zu können, sind die Informationen nach Interessentengruppen sortiert.

Ich bin...

Schüler
Studienanfänger
Wiederholungs-
Antragsteller

Vater/Mutter
Opa/Oma/Pate

Zurück zum Forum
Am 28.11.2010 15:06:54, schrieb BAföG-Team:
Generell gilt: Handelt es sich nicht um eine Kapital-LV sondern ausschließlich um eine Lebensversicherung auf Rentenbasis, bleibt sie anrechnungsfrei. Lässt der Vertrag eine Kapitalisierung zu, zählt die LV zum Vermögen.Für Risterrenten gelten Sonderbestimmungen.

Name: 

eMail: 

Thema: 

Nachricht: 


  This Is CAPTCHA Image
  Sicherheits-Check. Bitte tragen Sie hier die oberen Zahlen ein: