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Am 28.03.2011 16:20:34, schrieb BAföG-Team: Soweit du eine LV ausschließlich mit Anspruch auf laufende Leistungen aus privaten Verträgen abschließt, gelten diese Beträge nach § 27 Abs. 2 Nr. 1 BAföG nicht als Vermögen. Zu der Riester-Rente ist folgendes Auslegungsschreiben zu beachten: Anrechnung von Altersvorsorgeaufwendungen (Lebens- und Rentenversicherungen) Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat mit Rundschreiben vom 16.02.2009 - 414-42531; 414-42530 BY - zur Vermögensanrechung von Altersvorsorgeaufwendungen klarstellend Folgendes ausgeführt: „Eine Änderung der im Auslegungsschreiben vom 28.07.2003, Az. 314-42531, dargestellten Grundsätze im Wege der Verwaltungspraxis ist auch im Hinblick auf die inzwischen bei sog. Riesterrenten zugelassene Kapitalausschüttungsmöglichkeit von bis zu 30 % des zu Beginns der Auszahlungsphase zur Verfügung stehenden Kapitals nicht beabsichtigt. Die Anrechnung von Spar- und Anlageformen, die auch nur optional eine Kapitalausschüttung vorsehen, folgt aus der ausdrücklichen Beschränkung auf „wiederkehrende Leistungen“ in § 27 Absatz 2 Nummer 1 i.V.m. Tz. 27.2.2 BAföGVwV. Danach gelten nur Ansprüche auf Versorgungsbezüge und Renten oder “andere wiederkehrende Leistungen“ nicht als Vermögen des Auszubildenden. Auch Altersvorsorgeaufwendungen von der Vermögensanrechnung freizustellen, die auch nur eine teilweise Kapitalausschüttungsmöglichkeit vorsehen, wäre mit der gesetzlichen Regelung nicht vereinbar. Den Interessen des Auszubildenden wird durch den Vermögensfreibetrag und die Möglichkeit einer Freistellung von der Vermögensanrechnung nach § 29 Abs. 3 BAföG, wenn der Rückkaufswert der jeweiligen Vermögensanlage unter der Summe der eingezahlten Beträge liegt, in angemessener Weise Rechnung getragen. Dies hat zur Folge, dass Lebens- und Rentenversicherungen, die erst vor wenigen Jahren abgeschlossen wurden, regelmäßig nicht als Vermögen angerechnet werden.“ Die Fragen zur Riesterrente können wir nicht beantworten. Es verbleiben 5.200 € anrechnungsfrei. Der Rest ist zur Ausbildungsfinanzierung einzusetzen.
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