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Am 05.05.2011 17:22:32, schrieb kudo: Also verstehe ich das richtig: exmatrikuliere ich mich noch innerhalb der Vorlesungszeit (also Ende Juli/anfang August), gibt es keine Probleme und ich erkläre nur formlos, bis wann ich da war. Wenn ich mich aber in der vorlesungsfreien Zeit exmatrikuliere, fordert das Amt von mir Nachweise, wann ich meine lettze Prüfung abgelegt habe?
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