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Am 12.08.2011 09:09:07, schrieb BAföG-Team:
Du begründest nur den 2. Wechsel. Wenn du diesen Wechsel z. B. aus Neigungsgründen im Verlaufe des 2. Semesters begründest, kann dein Amt dir das nicht widerlegen. Fasse dich kurz mit höchstens 2 bis 3 kleinen Sätzen. Sonst schleichen sich Fehler ein.

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