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Am 17.08.2011 22:22:53, schrieb BAföG-Team: Das ist eine Frage, die das Studiensekretariat beantworten müsste. Nach unserer Meinung bisdt du offizielles Mitglied der >Hochschule, solange du dich zurückgemeldet hat. Deshalb kannst du auch das Semesterticket benutzen. Problematisch wird es, wenn du später noch einmal ein Studium beginnst und BAföG beantragen möchtest. Die an deiner Uni im 1. Stuidiengang verbrachten Semester zählen als Fachsemester. Das könnte bei einem Wechsel als Ablehnungsgrund führen. Die Staatsdarlehensanteile im BAföG fordert das Bundesverwaltungsamt 5 Jahre nach Ablauf der Regelstudienzeit zurück.
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