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Am 16.09.2011 18:06:56, schrieb Marie: Was heißt in diesem Fall "die anforderungen werden straffer gelegt"? Da ich das Teilzeitstudium nicht gemeldet habe..wie muss ich denn nun verfahren? Kann ich dem Bafögamt mein Versäumnis wegen Unkenntnis mitteilen? Mittlerweile habe ich sowieso schon quasi meine Hoffnung an eine Bewilligung unter diesen Umständen verloren..aber ich möchte nicht noch irgendwelche rechtlichen Probleme kriegen, weil ich aus Unwissenheit das Semester nicht angegeben habe... Bitte dringend um Auskunft..
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