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BAföG

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Am 03.10.2011 19:13:04, schrieb BAföG-Team:
Sorry, wir haben erst jetzt deine Anfrage gesehen. Die studentische Krankenversicherung stellt nach BAföG ein Änderungssachverhalt dar, der ab Antragstellung max. 3 Monate rückwirkend berücksichtigt werden kann. Lass dir von der Krankenkasse eine Bescheinigung ausstellen und reiche den formlosen Antrag sofort beim Amt ein.Sollte dein BWZ abgelaufen sein, stelle 2 Anträge, auch für den abgelaufenen Zeitraum.

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