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Am 05.01.2012 17:46:55, schrieb BAföG-Team:
Die Änderung muss mitgeteilt werden. Das Amt wird dir einen Vordruck zustellen, um die gesetzliche Grundlage für den erhöhten Mietbedarf überprüfen zu können. Wie gesagt, die Miethöhe spielt keine Rolle (mehr).

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