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BAföG

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Am 15.01.2012 14:17:53, schrieb BAföG-Team:
Du kannst den Hochschul- und Fachrichtungswechsel unproblematisch vollziehen. Die Förderungslücke von 1 Monat wird vom Amt in analoger Anwendung des § 15b Abs. 2 BAföG übernommen.

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