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Am 21.02.2012 15:28:46, schrieb BAföG-Team:
Ja, deine Vermögenswerte sind in F 1 anzugeben. Formlos stellst du den Antrag auf Befreiung. Was das Amt prüft, geht aus der Weisung des Bundes hervor. Darauf kannst du dich schon vorbereiten und entsprechende Unterlagen beifügen.

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