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Am 19.03.2012 14:41:53, schrieb BAföG-Team:
Die Zahl der zu erbringenden Credits bestimmt die Hochschule, bzw. dein Prof, der für die Ausstellung des Eignungsnachweises zuständig ist. Musst du 80 Credits zu Beginn des 5. FS nachweisen, wird das Amt deinen Antrag ablehnen. Hat sich dein Studium innerhalb der ersten 4 Semester aus von dir nicht zu vertretenen Gründen (z.B. Prüfung wegen Krankheit abgemeldet) kannst du beim Amt die spätere Vorlage des Eignungsnachweises um 1 Semester beantragen.
Fehlen dir die 5 Credits, stellst du sofort den Antrag auf BAföG, wenn du den Rückstand aufgeholst hast. Die Sache ist kompliziert. Lass dich beim Amt beraten.

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