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Am 16.06.2012 15:03:18, schrieb BAföG-Team: BAföG wird ohne Vorlage des Eignungsnachweises ab dem 5. FS geleistet, wenn sich dein Studium aus von dir nicht zu vertretenen Gründen (z.B. Krankheit)verzögert hat. Problem dabei ist, dass ein zusammenhängender Krankheitsausfall nur 3 Monate andauern darf, sonst wird das BAföG eingestellt. Bei dir darf also in den ersten 4 FS kein Totalausfall eingetreten sein. Du musst dem Amt krankheitsbedingte Studienverzögerungen für 2 Semester nachweisen.Da sind viele Sachbearbeiter wegen der komplexen Materie überfordert. Unser Tipp: Setze dich mit dem Leiter deines Amtes in Verbindung, strukturiere deine Ausfälle, soweit möglich an hand von Prüfungsterminen. Schwierigkeiten im persönlichen Umfeld (Tod, Umzug, wenig Geld usw.) zählen nicht für die spätere Vorlage des Eignungsnachweises.
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