Zuständige Ämter

Um auf Ihre individuellen Fragen besser eingehen zu können, sind die Informationen nach Interessentengruppen sortiert.
Ich bin...
Schüler
Studienanfänger
Wiederholungs-
Antragsteller
Vater/Mutter
Opa/Oma/Pate
Wer im Ausland studiert, hat keinen Anspruch auf Inlandsförderung. Zuständig sind ausschließlich die mit der Auslandsförderung der Gastländer beauftragten Ämter.
Für die Grenzpendler ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig, in dessen Bezirk der Auszubildende seinen ständigen Wohnsitz hat. Wohnt jemand in Aachen und besucht die Uni in Maastricht, ist das Kommunale Amt der Stadtverwaltung Aachen die zuständige Behörde.
Die übrigen, für die Auslandsförderung zuständigen Ämter finden Sie hier.