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Förderung in den EU-Staaten

Um auf Ihre individuellen Fragen besser eingehen zu können, sind die Informationen nach Interessentengruppen sortiert.
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Studienanfänger
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Die Auslandsförderung für ein Studium in den EU-Staaten wird erheblich ausgeweitet. Im Inland begonnene und für mindestens zwei Semester durchgeführte Studien können an jedem Studienort innerhalb der EU bis zum Abschluss innerhalb der Förderungshöchstdauer zu Inlandssätzen gefördert werden. Die für die EU-Staaten zuständigen Ämter finden Sie hier.