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Rubrik
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Elterliche Auskunftspflicht

BAföG

Um auf Ihre individuellen Fragen besser eingehen zu können, sind die Informationen nach Interessentengruppen sortiert.

Ich bin...

Schüler
Studienanfänger
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Vater/Mutter
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Die Berechnung der Ausbildungsförderung ist abhängig von der Familiengröße und dem anzusetzenden Einkommen. Deshalb sind die Eltern verpflichtet, Auskünfte über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu machen. Diese Auskunftspflicht hat nichts mit unterhaltsrechtlichen Fragestellungen zu tun. So besteht die Auskunftspflicht der Eltern auch dann, wenn bereits eine erste Ausbildung finanziert worden ist. Hier geht es nur um die Frage, ob und in welcher Höhe vom Staat BAföG bereitgestellt wird.

Die Auskunftsverweigerung führt zu einer verzögerten Bewilligung der BAföG-Leistungen und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet wird.