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Welches Einkommen ist anzugeben?

Um auf Ihre individuellen Fragen besser eingehen zu können, sind die Informationen nach Interessentengruppen sortiert.
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Studienanfänger
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Antragsteller
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Grundsätzlich ist das Einkommen zwei Jahre vor Beginn des Bewilligungszeitraumes anzugeben. Im Regelfall reicht die Kopie des Steuerbescheides aus. Es sind alle Seiten zu kopieren, weil auch bei den allgemeinen Erläuterungen wichtige Informationen stehen, die für die Berechnung des Antrages benötigt werden. Wird steuerfreies Einkommen in dem entsprechenden Basisjahr erzielt, gilt es in aller Regel als Einkommen und ist anzugeben. Der Bewilligungsbescheid ist in Kopie als Nachweis beizufügen.
Das Kindergeld zählt beim BAföG nicht als Einkommen und braucht deshalb nicht angegeben zu werden.
Das Kindergeld zählt beim BAföG nicht als Einkommen und braucht deshalb nicht angegeben zu werden.