› Alles über BAföG › Eltern von Studierenden › Wie ist es mit der Geheimhaltungspflicht?
Wie ist es mit der Geheimhaltungspflicht?

Um auf Ihre individuellen Fragen besser eingehen zu können, sind die Informationen nach Interessentengruppen sortiert.
Ich bin...
Schüler
Studienanfänger
Wiederholungs-
Antragsteller
Vater/Mutter
Opa/Oma/Pate
Bei der Angabe der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Eltern handelt es sich um hoch sensible Daten, die dem Sozialgeheimnis unterliegen. Die Ämter tragen die Verantwortung darüber, dass diese sensiblen Daten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die Eltern können schriftlich beantragen, dass ihre Einkommensdaten im Bescheid auf Ausbildungsförderung nicht mit aufgenommen werden. Bei getrennt lebenden oder geschiedenen Ehepartnern versteht es sich von selbst, dass datenschutzrechtliche Bestimmungen seitens des Amtes besonders beachtet werden.