Ich habe bereits eine Ausbildung finanziert

Um auf Ihre individuellen Fragen besser eingehen zu können, sind die Informationen nach Interessentengruppen sortiert.
Ich bin...
Schüler
Studienanfänger
Wiederholungs-
Antragsteller
Vater/Mutter
Opa/Oma/Pate
Eine Ausbildungsfinanzierungspflicht der Eltern ist zu bejahen, wenn die erste Ausbildung in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem nunmehr aufgenommenen Studium steht und die Finanzierung des Ausbildungsganges den Eltern wirtschaftlich zumutbar ist. Der zeitliche Zusammenhang besteht dann, wenn zwischen Lehrabschluss und dem Beginn des Studiums ein Zeitraum von nicht mehr als einem Jahr gegeben ist. Zeiten des Wehr- bzw. Zivildienstes sowie sonstige Wartezeiten sind nicht berücksichtigungsfähig.
Egal, welcher Sachverhalt gegeben ist: Sofort den BAföG-Antrag stellen!