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Bachelor- und Masterstudiengang

BAföG

Um auf Ihre individuellen Fragen besser eingehen zu können, sind die Informationen nach Interessentengruppen sortiert.

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Für die Förderungsfähigkeit von Master-, Magister- oder postgradualen Diplomstudiengängen ist es unerheblich, ob der Auszubildende einen Bachelor- oder Bakkalaureusgrad im Inland oder im Ausland erworben hat. Der auf einem Bachelor- oder Bakkalaureusstudiengang aufbauende Masterstudiengang braucht nicht in derselben Richtung fachlich vertieft zu werden. Ein Fachwechsel aus Eignungs- und Neigungsgründen in einem Masterstudiengang ist nicht möglich. Der Masterstudiengang zählt noch zur Erstausbildung im Sinne des BAföG.