Förderung vollständiger Ausbildungen im Ausland

Um auf Ihre individuellen Fragen besser eingehen zu können, sind die Informationen nach Interessentengruppen sortiert.
Ich bin...
Schüler
Studienanfänger
Wiederholungs-
Antragsteller
Vater/Mutter
Opa/Oma/Pate
Aufgrund der gesetzlichen Neuregelung können sofort nach Verkündung des 22. Gesetz zur Änderung des BAföG Auslandsausbildungen innerhalb der EU und der Schweiz auch dann gefördert werden, wenn sie unmittelbar dort begonnen wurden.
Für die Antragstellung auf Ausbildungsförderung für ein Studium im Ausland sind Auslandsämter zuständig. Nach unseren Erfahrungen sind die Anträge mindestens sechs Monate vor dem geplanten Auslandsaufenthalt zu stellen. Das Inlandsamt ist zu unterrichten, weil dort die Förderung eingestellt wird. Entscheidungen über die Gewährung von Ausbildungsförderung nach dem BAföG während eines Auslandsstudiums dürfen nur die autorisierten Auslandsämter treffen.