Auslandspraktikum

Um auf Ihre individuellen Fragen besser eingehen zu können, sind die Informationen nach Interessentengruppen sortiert.
Ich bin...
Schüler
Studienanfänger
Wiederholungs-
Antragsteller
Vater/Mutter
Opa/Oma/Pate
Alles was unter dem Menüpunkt Studium wird im Ausland fortgesetzt gesagt worden ist, gilt auch für die Durchführung eines Auslandspraktikums. Hinzu kommen noch folgende Bedingungen:
Die Mindestpraktikumszeit umfasst drei Monate. Da während des Auslandspraktikums die Inlandsämter nicht zuständig sind, erhalten diese Studierende auch kein BAföG nach Inlandssätzen. Wird ein Auslandspraktikum überwiegend in den Semesterferien abgeleistet und ist der Studierende nicht beurlaubt, kann unter bestimmten Voraussetzungen BAföG über das zuständige Inlandsamt weiter bewilligt werden. Hier besteht ein erheblicher Beratungsbedarf, der nur nach Rücksprache mit dem BAföG-Team richtig abgewickelt werden kann.