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Rückzahlung des Staatsdarlehens BAföG

BAföG

Um auf Ihre individuellen Fragen besser eingehen zu können, sind die Informationen nach Interessentengruppen sortiert.

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Fünf Jahre nach Ablauf der Regelstudienzeit ist das 50 %-ige unverzinsliche Staatsdarlehen im BAföG zurückzuzahlen. Das Bundesverwaltungsamt Köln (BVA Köln) erstellt sechs Monate vor Fälligkeit den sogenannten "Darlehenserfassungsbescheid" und weist hier auf diverse Darlehensteilerlassmöglichkeiten hin.

Die Teilerlassmöglichkeiten sind innerhalb eines Monats nach Zugang des Darlehensbescheides schriftlich an das BVA Köln zu stellen. Die Frist darf nicht überschritten werden.