Unterhalt der Eltern

Um auf Ihre individuellen Fragen besser eingehen zu können, sind die Informationen nach Interessentengruppen sortiert.
Ich bin...
Schüler
Studienanfänger
Wiederholungs-
Antragsteller
Vater/Mutter
Opa/Oma/Pate
Für die Erstausbildung sind die Eltern unterhaltspflichtig. Damit das gut funktioniert, sind einige Spielregeln zu beachten:
- Gemeinsame Ausbildungsplanung mit den Eltern.
- Eltern haben ein Recht über Infos hinsichtlich des (erfolgreichen) Studienverlaufes.
- Studienbescheinigungen sind rechtzeitig auszuhändigen.
- Konfliktsituationen vermeiden; wichtig bei getrennt lebenden oder geschiedenen Elternteilen.
Sollten bei dem letzten Punkt Probleme auftreten, hilft das BAföG-Team.
Ob die Eltern noch unterhaltsverpflichtet sind, wenn vor Aufnahme des Studiums bereits eine betriebliche Ausbildung abgeschlossen worden ist, kann unter dem Menüpunkt BAföG-Problemstellungen nachgelesen werden.