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Rubrik
› Alles über BAföG › Schüler ab Klasse 10 bis 13 › Unterhalt der Eltern

Unterhalt der Eltern

BAföG

Um auf Ihre individuellen Fragen besser eingehen zu können, sind die Informationen nach Interessentengruppen sortiert.

Ich bin...

Schüler
Studienanfänger
Wiederholungs-
Antragsteller

Vater/Mutter
Opa/Oma/Pate

Für die Erstausbildung sind die Eltern unterhaltspflichtig. Damit das gut funktioniert, sind einige Spielregeln zu beachten:

  • Gemeinsame Ausbildungsplanung mit den Eltern.
  • Eltern haben ein Recht über Infos hinsichtlich des (erfolgreichen) Studienverlaufes.
  • Studienbescheinigungen sind rechtzeitig auszuhändigen.
  • Konfliktsituationen vermeiden; wichtig bei getrennt lebenden oder geschiedenen Elternteilen.

Sollten bei dem letzten Punkt Probleme auftreten, hilft das BAföG-Team.

Ob die Eltern noch unterhaltsverpflichtet sind, wenn vor Aufnahme des Studiums bereits eine betriebliche Ausbildung abgeschlossen worden ist, kann unter dem Menüpunkt BAföG-Problemstellungen nachgelesen werden.