Datenabgleich

Um auf Ihre individuellen Fragen besser eingehen zu können, sind die Informationen nach Interessentengruppen sortiert.
Ich bin...
Schüler
Studienanfänger
Wiederholungs-
Antragsteller
Vater/Mutter
Opa/Oma/Pate
Mit dem 21. BAföG-Änderungsgesetz ist der Abgleich der Förderungsdaten mit dem Datenbestand des Bundesamtes für Finanzen (BfF) rechtlich gesichert. Der Datenabgleich wird voraussichtlich jährlich stattfinden. Es werden auch versteckte Vermögensfälle aufgespürt, wenn Freistellungsaufträge für Zinserträge nicht gestellt wurden.
Im begründeten Einzelfall können über das BfF alle Giro- und sonstige Bankkonten aufgespürt werden. So kann neben Vemögenswerten auch nicht angegebenes Arbeitseinkommen ermittelt werden. Wegen der fatalen Rechtsfolgen unser Tipp:
Es sind grundsätzlich vollständige Angaben über vorhandenes Einkommen und Vermögen zu machen. Erzieltes Einkommen im Verlauf eines Bewilligungszeitraumes ist nachzumelden.