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Elternunabhängige Förderung

Um auf Ihre individuellen Fragen besser eingehen zu können, sind die Informationen nach Interessentengruppen sortiert.
Ich bin...
Schüler
Studienanfänger
Wiederholungs-
Antragsteller
Vater/Mutter
Opa/Oma/Pate
Grundsätzlich wird Ausbildungsförderung nach dem BAföG
unter Einbeziehung des elterlichen Einkommens errechnet.
Es gibt Ausnahmen...
Für eine elternunabhängige BAföG-Förderung muss man in der Regel nach dem 18. Lebensjahr fünf Jahre voll erwerbstätig gewesen sein oder auf insgesamt sechs Jahre Ausbildung und Erwerbstätigkeit, davon drei Jahre Berufsausbildung und drei Jahre Erwerbstätigkeit, bei kürzerer Ausbildungszeit entsprechend länger erwerbstätig, kommen. In derartigen Fällen wird das Einkommen der Eltern nicht berücksichtigt.
Es besteht ein besonderer Beratungsbedarf in den Fällen, in denen vor Aufnahme des Studiums bereits eine (z. B. betriebliche) Ausbildung von den Eltern finanziert worden ist. Je nach Einzelfalllage bleibt auch hier das Einkommen der Eltern außen vor. Unser Spezialsachgebiet Vorausleistungen, Zimmer: 307, hilft weiter.
Es gibt Ausnahmen...
Für eine elternunabhängige BAföG-Förderung muss man in der Regel nach dem 18. Lebensjahr fünf Jahre voll erwerbstätig gewesen sein oder auf insgesamt sechs Jahre Ausbildung und Erwerbstätigkeit, davon drei Jahre Berufsausbildung und drei Jahre Erwerbstätigkeit, bei kürzerer Ausbildungszeit entsprechend länger erwerbstätig, kommen. In derartigen Fällen wird das Einkommen der Eltern nicht berücksichtigt.
Es besteht ein besonderer Beratungsbedarf in den Fällen, in denen vor Aufnahme des Studiums bereits eine (z. B. betriebliche) Ausbildung von den Eltern finanziert worden ist. Je nach Einzelfalllage bleibt auch hier das Einkommen der Eltern außen vor. Unser Spezialsachgebiet Vorausleistungen, Zimmer: 307, hilft weiter.