Eignungsnachweis

Um auf Ihre individuellen Fragen besser eingehen zu können, sind die Informationen nach Interessentengruppen sortiert.
Ich bin...
Schüler
Studienanfänger
Wiederholungs-
Antragsteller
Vater/Mutter
Opa/Oma/Pate
Die nach dem BAföG geförderte Studienanfänger benötigen für die ersten vier Fachsemester keinen Eignungsnachweis.
Mit Beginn des fünften Fachsemesters muss ein Eignungsnachweis - in der Regel mit Formblatt 5 - beigebracht werden. Für Studienanfänger ist es wichtig, sich zu Studienbeginn darüber zu informieren, welche Studienleistungen für die positive Ausstellung des Formblattes 5 zu erbringen sind. Den Leistungsumfang bestimmt die Fachabteilung der jeweiligen Hochschule. Die wichtigsten Kontaktadressen haben wir gespeichert und können abgefragt werden.