Kindergeld und BAföG

Um auf Ihre individuellen Fragen besser eingehen zu können, sind die Informationen nach Interessentengruppen sortiert.
Ich bin...
Schüler
Studienanfänger
Wiederholungs-
Antragsteller
Vater/Mutter
Opa/Oma/Pate
- Zählt das Kindergeld als Einkommen?
- Gibt es für das Kindergeld Einkommensgrenzen?
- Was zählt beim Kindergeld zum Einkommen?
- Meine Eltern geben mir das Kindergeld nicht.
Das Kindergeld zählt nach dem BAföG nicht als Einkommen und wird somit nicht auf den Bedarf angerechnet. Empfangsberechtigt sind grundsätzlich die Eltern.
Die Einkommenshöchstgrenze für den Bezug des Kindergeldes
beträgt 7.680 Euro. Vom Bruttoeinkommen werden Werbungskosten und
weitere Vorsorgeaufwendungen abgezogen. Näheres dazu erläutert die
Kindergeldkasse.
Die Einkommensgrenze wirkt nach wie vor wie ein Fallbeil. Wird der
Jahreshöchstbetrag von 8.600 Euro nur um einen Euro überschritten,
wird das Kindergeld für das gesamte Jahr zurückgefordert.
Was zählt beim Kindergeld zum Einkommen?
Die Liste der Einkünfte und Bezüge, die das Kindergeld gefährden
können, ist lang.
Hier die wichtigsten Einkunftsarten:
- Ausbildungsvergütungen.
- Fahrtkostenzuschüsse des Arbeitgebers.
- Netto kassierte Bezüge aus einem 400 Euro-Job.
- Zinsen und sonstige Kapitaleinkünfte vom 1. Euro an.
- Gesetzliche Renten und Unfallrenten.
- BAföG mit dem Zuschussanteil.
Die Aufzählung ist nicht erschöpfend.
Meine Eltern geben mir das
Kindergeld nicht.
Den Eltern wird das Kindergeld ausgezahlt, um die Belastungen
aus der (Ausbildungs-) Unterhaltspflicht aufzufangen.
Weigern sich die Eltern, Unterhalt zu leisten und stellen das
Kindergeld nicht zur Verfügung, kann das Kindergeld auf Antrag des
Studierenden, der bei der zuständigen Kindergeldkasse zu stellen
ist, auf sich überleiten (§ 74 Einkommensteuergesetz <EStG>). Nach
Überprüfung durch die Kindergeldkasse wird das Kindergeld an den
Antragsteller unmittelbar ausgezahlt.