Studienanfänger / Erstantragsteller

Um auf Ihre individuellen Fragen besser eingehen zu können, sind die Informationen nach Interessentengruppen sortiert.
Ich bin...
Schüler
Studienanfänger
Wiederholungs-
Antragsteller
Vater/Mutter
Opa/Oma/Pate
Ab hier sprechen wir grundsätzlich Finanzierungsmöglichkeiten für Studenten an. Für BAföG-berechtigte Schüler sind die, bei den Kommunen eingerichteten Ämter für Ausbildungsförderung zuständig.
Eine verzögerte Antragstellung ist nicht zu heilen; deshalb sollte der Erstantrag auf Ausbildungsförderung drei Monate vor Studienaufnahme, spätestens aber zu Beginn des Studiums gestellt werden. Zur Fristwahrung kann er auch formlos gestellt werden.
- Behördenmuffel
- Wer ist zuständig?
- Wo bekomme ich Antragsformulare?
- Infopoint
- Hilfe: Formulare
- Antrags-Checkliste
- Eigenes Einkommen
- Eigenes Vermögen
- Datenabgleich
- Kindergeld und BAföG
- Mit wieviel BAföG kann ich rechnen?
- Elternunabhängige Förderung
- Eltern geben keine Auskunft oder zahlen nicht
- Vorausleistungen
- Eltern verdienen weniger
- Eignungsnachweis
- Was man sonst noch wissen muss?
- Die BAföG-Broschüre