Direkt zum Seiteninhalt springen


Rubrik
› Alles über BAföG › Großeltern und Verwandte von Studierenden › Die Vermögensanrechnung

Die Vermögensanrechnung

BAföG

Um auf Ihre individuellen Fragen besser eingehen zu können, sind die Informationen nach Interessentengruppen sortiert.

Ich bin...

Schüler
Studienanfänger
Wiederholungs-
Antragsteller

Vater/Mutter
Opa/Oma/Pate

Eine Vermögensanrechnung findet nur beim Auszubildenden unmittelbar statt. Maßgebend sind die Vermögenswerte zum Zeitpunkt der BAföG-Antragstellung. Ist also im Namen der Kinder Vermögen angelegt worden, ist dieses bei der Berechnung der Ausbildungsförderung zu berücksichtigen. Es wird lediglich ein Freibetrag von 5.200 Euro für den Antragsteller und für den Ehegatten des Antragstellers sowie jedes seiner Kinder von je 1.800 Euro zusätzlich frei belassen.