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Rubrik
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Was zählt zum Vermögen?

BAföG

Um auf Ihre individuellen Fragen besser eingehen zu können, sind die Informationen nach Interessentengruppen sortiert.

Ich bin...

Schüler
Studienanfänger
Wiederholungs-
Antragsteller

Vater/Mutter
Opa/Oma/Pate

Zum Vermögen zählen Grundstücke und Häuser sowie Geld- und Anlagevermögen in jeder erdenklichen Form.

Der Wert des Immobilienvermögens richtet sich nach dem Zeitwert. Selbstgenutzte kleinere Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen sowie Erbanteile an sonstigen Immobilien können unter bestimmten Voraussetzungen anrechnungsfrei gestellt werden. Antrag stellen!

Es zählt das vorhandene Vermögen zum Zeitpunkt der Antragstellung auf BAföG. Dazu zählen:

- Barbestand des Girokontos
- Sparbücher
- Sparbriefe
- vermögenswirksame Geldanlagen
- Bausparverträge
- Lebensversicherungen mit dem Rückkaufwert
- Aktien, Fonds und sonstige Wertpapiere
- Unerheblich ist, ob es sich um nicht aufkündbare Geldanlagen handelt.

Nicht zum Vermögen zählen Haushaltsgegenstände.


Wie ist das mit Wertpapieren?

Angerechnet werden die Aktienbestände, Fonds oder sonstige Wertpapiere mit dem aktuellen Wert zum Zeitpunkt der Antragstellung auf BAföG. Für Wertpapiere, für die kein Kurswert festgestellt wurde, gilt als Kurswert der Wert im Zeitpunkt des Erwerbs durch den Auszubildenden. Unter bestimmten Voraussetzungen können Belegschaftsaktien, die über eine Betriebsvereinbarung bzw. tarifvertragsrechtliche Regelungen als Alterssicherung dienen, frei belassen werden. Antrag stellen!