Studium wird im Ausland fortgesetzt

Um auf Ihre individuellen Fragen besser eingehen zu können, sind die Informationen nach Interessentengruppen sortiert.
Ich bin...
Schüler
Studienanfänger
Wiederholungs-
Antragsteller
Vater/Mutter
Opa/Oma/Pate
Scharf zu trennen ist, ob das Studium innerhalb der Mitgliedstaaten der EG oder im sonstigen Ausland fortgesetzt wird.
Auslandsstudium in den EG-Mitgliedstaaten...Nach einem zumindest zweisemestrigen Inlandstudium ist die Fortführung des Studiums in den EG-Mitgliedstaaten zu Inlandssätzen völlig unproblematisch. Das Studium kann dort bis zum Abschluss fortgesetzt werden. Zu den Inlandssätzen werden folgende Zuschläge in Form von Zuschuss zusätzlich gewährt:
- die nachweisbar notwendigen Studiengebühren
- Aufwendungen für Reisen zum Ort der Ausbildung
- Aufwendungen für die Krankenversicherung
Generell gilt: Wird nach einem Auslandsstudium das Studium im Inland fortgesetzt, werden maximal zwei Semester auf die Regelstudienzeit nicht angerechnet. Im Ergebnis verlängert sich damit die Förderungszeit um maximal zwei Semester.
Bei der Gewährung von Ausbildungsförderung für die Fortsetzung der Ausbildung im übrigen Ausland sind einschränkende Bedingungen zu beachten.
Für die Antragstellung auf Ausbildungsförderung für ein Studium im Ausland sind Auslandsämter zuständig. Nach unseren Erfahrungen sind die Anträge mindestens sechs Monate vor dem geplanten Auslandsaufenthalt zu stellen. Das Inlandsamt ist zu unterrichten, weil dort die Förderung eingestellt wird. Entscheidungen über die Gewährung von Ausbildungsförderung nach dem BAföG während eines Auslandsstudiums dürfen nur die autorisierten Auslandsämter treffen.