Hilfe zum Studienabschluss

Um auf Ihre individuellen Fragen besser eingehen zu können, sind die Informationen nach Interessentengruppen sortiert.
Ich bin...
Schüler
Studienanfänger
Wiederholungs-
Antragsteller
Vater/Mutter
Opa/Oma/Pate
Die Förderungshöchstdauer bemisst sich an der jeweiligen Regelstudienzeit. Die Studienabschlussförderung, die bisher nur befristet war, ist mit der BAföG-Reform verlässlicher Bestandteil des Gesetzes. Wer innerhalb einer Karenzzeit von insgesamt vier Semestern nach Ablauf der Regelstudienzeit beim Prüfungsamt zum Examen zugelassen ist, kann bis zu 12 Monate Hilfe zum Studienabschluss erhalten. Der einzige Wermuthstropfen ist: Sie wird nur in Form eines verzinslichen Bankdarlehens gewährt.
Weitere Informationen finden Sie hier.