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Wer hat Anspruch?

Anspruchsberechtigt sind die Eltern, die in Deutschland ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Ausländer müssen zusätzlich eine gültige Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis nachweisen. Kindergeld wird für studierende Kinder bis zum vollendeten 25. Lebensjahr gewährt. Über das 25. Lebensjahr hinaus wird Kindergeld gezahlt, wenn sich die Ausbildung aufgrund des Grundwehr-, Zivil- oder gleichgestellter Dienste verzögert hat. Das Kindergeld wird dabei um die Dauer des geleisteten Dienstes - maximal jedoch um die Dauer des Grundwehr- bzw. Zivildienstes - verlängert.
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Kindergeldkasse